Verbot von TPO in Maniküre- und Pediküreprodukten ab dem 1. September 2025

Ab dem 1. September 2025 ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Verwendung von Produkten, die TPO (Trimethylbenzoylphosphinat) enthalten, im Bereich Maniküre und Pediküre verboten. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Fachkräften und Kunden erhöhen, da TPO Haut- oder Nagelsensibilität verursachen kann und bei unsachgemäßer Verwendung allergische Reaktionen auslösen kann.

Was ist TPO und wie erkennt man es

  • TPO (Trimethylbenzoylphosphinat) ist ein Photoinitiator, der in einigen UV- und LED-Gelen sowie Nagellacken verwendet wird.

  • Auf der Produktverpackung kann es unter verschiedenen Bezeichnungen erscheinen, zum Beispiel:

    • „TPO“

    • „Trimethylbenzoylphosphine oxide“

    • Oft im Abschnitt Ingredients / Zusammensetzung

Fachkräfte sollten auf Symbole und chemische Bezeichnungen in der Formulierung achten, da selbst kleine Mengen TPO nun verboten sind.

Ähnliche, aber sichere Substanzen

Einige Produkte enthalten Photoinitiatoren oder Zusatzstoffe, die kein TPO sind und sicher verwendet werden können, zum Beispiel:

  • BAPO (Bisacylphosphine oxide) – als Alternative zu TPO

  • Ivocerin® – für den professionellen Gebrauch zugelassener Photoinitiator

  • MAPO, TPO-L – Phosphinat-Derivate mit geringer Toxizität

Diese Substanzen ermöglichen die gleiche Polymerisation von Gelen und Lacken ohne die mit TPO verbundenen Risiken und sind gemäß europäischer Gesetzgebung zulässig.

Wie man Produkte überprüft

  1. Überprüfung der Zusammensetzung: Prüfen Sie immer den Abschnitt Ingredients / Zusammensetzung auf der Verpackung jedes Produkts.

  2. Verantwortung des Herstellers: Jeder Hersteller muss die Zusammensetzung des Produkts deutlich auf der Verpackung angeben.

Was das für Fachkräfte bedeutet

  • Fachkräfte müssen alte Produkte, die TPO enthalten, durch neue, sichere Alternativen ersetzen.

  • Die Kundenbetreuung umfasst nun auch die Überprüfung der Produktzusammensetzung, was Teil der beruflichen Verantwortung ist.

  • Labortests für jedes Produkt sind nicht erforderlich, da Fachkräfte im Bereich Maniküre nach EU-Verordnung als Endanwender gelten. Die Überprüfung der Zusammensetzung auf der Verpackung sollte daher ausreichen, um die professionellen Standards bei der Verwendung von TPO-freien Produkten einzuhalten.